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LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - L 25 AS 670/10 B PKH |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2010 - L 25 AS 670/10 B PKH (https://dejure.org/2010,19005)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - L 25 AS 670/10 B PKH (https://dejure.org/2010,19005)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 178a Abs 4 S 3 SGG, § 172 SGG
Versagung von Prozesskostenhilfe für ein unzulässiges Beschwerdeverfahren
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 178a Abs 4 S 3 SGG
Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge/Gegenvorstellung - Beschwerde - Unzulässigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 25.03.2010 - S 26 AS 16382/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - L 25 AS 670/10 B PKH
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.04.2009 - B 11 AL 2/09 C
Statthaftigkeit eines Ablehnungsgesuchs und einer Anhörungsrüge im …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - L 25 AS 670/10
Denn ebenso wie der die Anhörungsrüge bzw. Gegenvorstellung zurückweisende Beschluss des Sozialgerichts vom 25. März 2010 nach § 178 a Abs. 4 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) unanfechtbar ist (vgl. BSG, Beschluss vom 15. August 2005 - B 1 A 1/04 S - Beschluss vom 2. April 2009 - B 11 AL 2/09 -, jeweils zitiert nach juris), gilt dies auch für die erstinstanzliche Entscheidung im Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe. - VGH Baden-Württemberg, 03.04.2009 - 1 S 749/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - L 25 AS 670/10
Insoweit kann der Instanzenzug im Nebenverfahren nicht weiterreichen als in der Hauptsache (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. April 2009 - 1 S 749/09 -, zitiert nach juris). - BSG, 15.08.2005 - B 1 A 1/04 S
Außerordentliche Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - L 25 AS 670/10
Denn ebenso wie der die Anhörungsrüge bzw. Gegenvorstellung zurückweisende Beschluss des Sozialgerichts vom 25. März 2010 nach § 178 a Abs. 4 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) unanfechtbar ist (vgl. BSG, Beschluss vom 15. August 2005 - B 1 A 1/04 S - Beschluss vom 2. April 2009 - B 11 AL 2/09 -, jeweils zitiert nach juris), gilt dies auch für die erstinstanzliche Entscheidung im Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe.
- SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 167/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …
Dies folgt einerseits hinsichtlich der Verwerfung der Anhörungsrüge § 178a Abs. 4 Satz 3 SGG und andererseits hinsichtlich der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrages mit dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 19.07.2010, L 25 AS 670/10 B PKH) daraus, dass eine Beschwerde des Klägers/Antragstellers gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Anhörungsrüge - weil nicht statthaft - ebenfalls unzulässig wäre. - SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …
Dies folgt einerseits hinsichtlich der Verwerfung der Anhörungsrüge § 178a Abs. 4 Satz 3 SGG und andererseits hinsichtlich der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrages mit dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 19.07.2010, L 25 AS 670/10 B PKH) daraus, dass eine Beschwerde des Klägers/Antragstellers gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Anhörungsrüge - weil nicht statthaft - ebenfalls unzulässig wäre.